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Was bedeutet "Inklusive CH-Eignungserklärung"?

Eignungserklärung für Fahrwerke und Tieferlegungsfedern
Die in unserem Onlineshop angebotenen Produkte sind – sofern nicht anders angegeben – inklusive CH-Eignungserklärung. Was bedeutet das?

Gemäss Artikel 34 Absatz 2 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) sind technische Änderungen melde- und prüfpflichtig. Das bedeutet, dass geänderte Fahrzeuge vor der Weiterverwendung einer Prüfung unterzogen werden müssen. Zu den meldepflichtigen Änderungen gehören unter anderem Änderungen am Fahrwerk.

Die von uns mitgelieferte Eignungserklärung muss von der Einbaufirma ausgefüllt werden (Abstand von der Radmitte bis zur Unterkante des Kotflügelrands vor und nach dem Einbau). Anschliessend ist das Fahrzeug zur technischen Nachprüfung beim zuständigen Strassenverkehrsamt anzumelden. In gewissen Kantonen ist die Prüfung auch bei Garagenbetrieben mit einer Ermächtigung zur Selbstabnahme oder beim TCS (Touring Club Schweiz) möglich.

DTC/FAKT-Gutachten
Für bestimmte Fahrwerkskomponenten sind optionale Gutachten erhältlich. Gemäss den ASA-Richtlinien ist bei Fahrwerksänderungen ein Nachweis einer anerkannten Prüfstelle erforderlich, wenn eine Tieferlegung um mehr als 40 mm erfolgt oder wenn die serienmässige elektronische Dämpferregelung stillgelegt wird.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular.

Weiterführende Links:
asa Richtlinien 2a
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge - Ausserordentliche Prüfungspflicht

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